-
24.03.2016
- → Inland
Prostitutionsgesetz passiert Kabinett
Berlin. Nach monatelangen Diskussionen hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf zum künftigen Prostitutionsgesetz beschlossen. Bordellbetreiber sollen bei den Behörden künftig eine Erlaubnis für ihr Gewerbe beantragen müssen. Jeder soll ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Prostituierte werden darüber hinaus verpflichtet, sich bei Behörden anzumelden. Sexarbeiterinnen zwischen 18 und 21 Jahren sollen diese Registrierung nach einem Jahr wiederholen. »Wieder eines dieser schlechten Gesetze, die ohne Rücksicht und Reue durchgeboxt werden«, kritisierte Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. »Die Anmeldepflicht wird für viele Sexarbeiterinnen wegen der gesellschaftlichen Stigmatisierung nicht möglich sein. Denn ihre Daten sind nicht sicher. Sie werden also in der Illegalität weiterarbeiten und dort den Schutz erst recht verlieren«, erklärte Möhring weiter. Das Gesetz soll im Juli 2017 in Kraft treten. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
