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14.03.2016
- → Feuilleton
Fehlerhaft
Dass ich schwappend randvoll mit Fehlern bin, weiß ich oder erahne es zumindest selbst. Muss man mir das dauernd sagen? Ja, wenn man muss. Ich muss aber nicht. Was wäre das liebe Leben ohne seine Fehlerchen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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