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Aus: Ausgabe vom 23.12.2015, Seite 15 / Antifaschismus

Auch »Arschgeweih« war Volksverhetzung

Oranienburg. Im Prozess um ein öffentlich gezeigtes Tattoo ist der Neonazi Marcel Zech wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Vor dem Amtsgericht Oranienburg bei Berlin hatte der 27jährige zugegeben, die als »Arschgeweih« plazierte Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch »Jedem das Seine« in einem Schwimmbad gezeigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert, Verteidiger Wolfram Nahrath auf Freispruch plädiert. Laut Tagesspiegel sagte Nahrath, der Belastungszeuge habe sich aus seiner Sicht selbst strafbar gemacht, weil er ein Beweisfoto des Tattoos im Internet verbreitet und damit gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen habe. Marcel Zech ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Er sitzt für die NPD im Kreistag Barnim. (dpa/jW)

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