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08.09.2015
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Gleichstellung: Ruf nach Bundesgesetz
Rostock. Die Arbeit kommunaler Gleichstellungsbeauftragter sollte in einem Bundesgesetz oder einer verbindlichen Rahmenrichtlinie geregelt werden. Das hat die Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten am Montag in Rostock gefordert. Grund dafür sei, dass einige Bundesländer keine Verpflichtung zur Einrichtung dieser Stellen sähen, sagte Beate Ebeling, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros. In diesem Gesetz müsse z. B. geregelt sein, dass Kommunen ab einer Größe von 10.000 oder 20.000 Einwohnern solche Stellen einrichten müssen. (dpa/jW)
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