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Fehlende Kitaplätze: Kein Schadenersatz

Dresden. Eltern haben keinen Anspruch auf Schadenersatz für fehlende Kitaplätze. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am Mittwoch entschieden. Es wies damit die Klagen von drei Müttern aus Leipzig in zweiter Instanz ab. Sie hatten wegen des chronischen Mangels an Kitaplätzen in Leipzig keinen für ihre Kleinkinder gefunden und konnten nicht wieder arbeiten gehen. Sie verlangten von der Stadt Schadenersatz für ihren Verdienstausfall. Das OLG entschied nun, dass die Stadt zwar ihre Amtspflicht verletzt habe, den Eltern einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei aber lediglich die Folge der Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen. Deswegen könnten die Eltern auch keinen Schadenersatz verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können sich an den Bundesgerichtshof wenden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.08.2015, Seite 1, Inland

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