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Recht auf bezahlte Bekleidungszeiten

Düsseldorf. In der Klage eines Kfz-Mechanikers gegen die Stadtwerke Oberhausen hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Der Busreparateur hatte gefordert, ihm die Zeit für das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung zu bezahlen. Nach Ansicht des Richters könnte der Kläger 375 Euro als Nachzahlung erhalten. Der Mann wollte auch das zehnminütige Dusche nach Feierabend nachträglich angerechnet bekommen, das aber lehnte das Gericht ab. Hierzu gebe es keine gesicherte Rechtsprechung, sagte der Vorsitzende Richter. Der Ausgang des Verfahrens hat womöglich Signalwirkung: In 15 weiteren Fällen haben Kollegen des Kfz-Mechanikers die Stadtwerke Oberhausen ebenfalls auf Nachzahlung verklagt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.08.2015, Seite 5, Inland

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