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EuGH lehnt strengen Spielzeug-Schutz ab

Luxemburg. Für Spielzeug müssen auch in Deutschland die europäischen Schadstoff-Grenzwerte gelten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssache C-360/14 P). Konkret geht es um die drei Schwermetalle Antimon, Arsen und Quecksilber, die teils als krebserregend gelten oder zu Störungen des Nervensystems führen können. Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die eigenen Grenzwerte für diese Stoffe strenger seien als die europäischen Werte, und wollte daher die deutschen Regelungen beibehalten. Die Brüsseler EU-Kommission lehnte dies ab. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.07.2015, Seite 7, Ausland

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