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Maas rechtfertigt Datenspeicherung

Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat am Freitag im Bundestag die Vorratsdatenspeicherung gerechtfertigt. »Wir haben den Eingriff in die persönliche Freiheit auf ein Minimum begrenzt«, sagte Maas in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Koalition (siehe dazu jW vom 12.6.). Zugleich werde den Strafverfolgungsbehörden ein »effektives und maßvolles« Instrument zur Verfolgung von Mördern, Vergewaltigung und Straftätern im Bereich der Kinderpornographie in die Hand gegeben. Maas verwies darauf, dass auch heute schon Verbindungsdaten von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert würden, auf die die Behörden zugreifen könnten. Das Gesetz schaffe »Rechtssicherheit für alle Beteiligten«. Erstmals werde zudem nicht nur eine Mindest-, sondern auch eine Höchstspeicherzeit festgelegt, nach der Daten gelöscht werden müssen. Der Abgeordnete Jan Korte (Die Linke) hielt Maas vor, er habe noch vor wenigen Wochen sehr gute Argumente gegen die anlasslose Datenspeicherung gefunden. Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul sagte, das geplante Gesetz werde nicht für mehr Sicherheit sorgen – im Gegenteil. Hacker und ausländische Geheimdienste könnten sich nach Belieben aus den gespeicherten Daten bedienen. (AFP/dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.06.2015, Seite 4, Inland

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