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NPD-Verbotsantrag:  Unterlagen eingereicht

Karlsruhe. Im NPD-Verbotsverfahren sind die vom Bundesverfassungsgericht geforderten weiteren Unterlagen der Länder fristgerecht in Karlsruhe eingegangen. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Freitag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Zweite Senat hatte die Länder im März aufgefordert, bis zum 15. Mai Beweise für den Abzug von V-Leuten des Verfassungsschutzes aus den NPD-Führungszirkeln vorzulegen. Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil der Geheimdienst damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen. (dpa/jW)

 

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.05.2015, Seite 2, Inland

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