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Aus: Ausgabe vom 23.03.2015, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Uber will gegen Verbot in Berufung gehen

Frankfurt am Main. Das US-Unternehmen Uber glaubt auch nach dem Verbot seines Internetdienstes UberPop durch das Landgericht Frankfurt am Main an eine Zukunft in Deutschland. Man werde »aller Voraussicht nach Berufung einlegen«, sobald die genauere Begründung des Urteils vorliege, sagte Uber-Deutschland-Manager Fabien Nestmann dem Spiegel. Beim Service UberPop bieten Privatleute mit ihren Autos über eine Handy-App ihre Fahrdienste an. Das Frankfurter Landgericht hatte dies am Mittwoch für wettbewerbswidrig erklärt. Den Privatfahrern fehle die notwendige Lizenz, Uber stifte sie damit zum Rechtsbruch an. Das Unternehmen hatte das Verbot von UberPop als Verstoß gegen die europäische Niederlassungsfreiheit bezeichnet und betont, dass man den Dienst in Frankfurt am Main und München weiterhin anbieten werde. (dpa/jW)

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