-
20.03.2015
- → Feminismus
»Feministischer Rechtsrealismus«
Frankfurt am Main. Zur Aufhebung des pauschalen Kopftuchverbots für Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen durch das Bundesverfassungsgericht am 13. März schrieb Patrick Bahners in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, es trage auch die Handschrift der weiblichen Mitglieder des Ersten Senats. Es rüge ein Landesgesetz, »welches das staatliche Bekenntnis zur Gleichheit der Geschlechter durch ein Berufsverbot für Frauen demonstrieren will, die durch Studienerfolg und religiösen Eigensinn ihre Selbständigkeit bewiesen haben«. Gegenüber den »dogmatischen Gewissheiten einer Alice Schwarzer« verträten die Verfassungsrichterinnen Susanne Baer und Gabriele Britz »einen feministischen Rechtsrealismus, der Gleichstellung als dialektisches Geschäft« begreife, so Bahners.
(jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!