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Aus: Ausgabe vom 24.02.2015, Seite 10 / Feuilleton

Legal, illegal, pissegal

 

Das Düsseldorfer Landgericht hat eine folgenschwere Entscheidung im Zusammenhang mit der Säure-Basen-Problematik im Badezimmer (Marmor reagiert mit Harnsäure) gefällt. Ein Im-Stehen-Pinkler erhält seine Mietkaution im vollen Umfang zurück. Die Vermieter wollten die Hälfte einbehalten wegen nachhaltiger Schäden am Marmorboden durch Urinspritzer.

Richter Stefan H. hat geurteilt (Az.: 42 C 10583/14), dass die (notwendige) »Domestizierung« der Männer beim Im-Stehen-Pinkeln endet. Pinkeln im Stehen ist also keine kriminelle Handlung mehr. Milliarden Männer auf der Welt dürfen aufatmen.

Gerade für ältere Herrschaften war es zunehmend mühsam, sich in öffentlichen Toiletten auf das Pissoir zu setzen und die Notdurft im Sitzen zu verrichten (oder vom Boden aus das Pissoir zu treffen). Gar nicht zu reden von heimlichen Sitzpinkeln ins Waschbecken im leicht alkoholisierten Zustand. Getrennte Waschbecken könnten da einigen Beziehungsstress ersparen, verriet Schauspieler Jan Josef Liefers dezent im Magazin Neon.

Interessant an der Im-Stehen-Pinkeln-Diskussion war, dass sie nicht von der Sagrotan-Oma-Fraktion angeführt wurde, sondern von des Hygienezwangs unverdächtigen Gruppen. Der Disput wurde eher von Kreisen befeuert, die der natürlichen Geburt, dem Ausdruckstanz und der Bioernährung frönen. Manche dieser Selbsterfahrungskreise empfahlen im selben Atemzug den Mittelstrahl des eigenen Morgenurins als köstliches Erfrischungsgetränk.

Das letzte Wort in der Angelegenheit wird wohl vom EuGH gesprochen, der auch schon für Begradigung der Salatgurke zuständig war.

Dusan Deak

 

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