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Aus: Ausgabe vom 20.02.2015, Seite 5 / Inland

Beschneidung der Fluggastrechte

Frankfurt am Main. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wollen einem Zeitungsbericht zufolge die Fluggastrechte in der EU beschneiden. Laut einem Papier der lettischen EU-Ratspräsidentschaft sollen Passagiere bei Flügen innerhalb der EU künftig erst ab einer Wartezeit von mehr als fünf Stunden einen Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro haben, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Donnerstagausgabe) berichtete. Für alle anderen Flüge seien bei Entfernungen von 1.500 bis 3.500 Kilometern erst nach neun Stunden eine Entschädigung von 400 Euro und bei Flügen von mehr als 3.500 Kilometern erst nach zwölf Stunden ein Ausgleich von 600 Euro vorgesehen. Bisher haben Fluggäste ab einer Wartezeit von drei Stunden je nach Entfernung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. (AFP/jW)