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20.12.2014
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Suhrkamp AG i. Gr.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag die Umwandlung des Suhrkamp-Verlags in eine Aktiengesellschaft gebilligt. Nach Angaben des Verlags kann das Insolvenzverfahren nun aufgehoben werden. Eine weitere Rechtsbeschwerde des Miteigentümers Hans Barlach sei ausgeschlossen. Für den Medienunternehmer bedeutet die Umwandlung in eine AG einen weitgehenden Verlust seiner Mitspracherechte. Er behält einen Anteil von 39 Prozent am Unternehmen, kann aber nicht mehr in das Alltagsgeschäft eingreifen. (dpa/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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