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Auskunftsbegehren zu Airbase Ramstein gescheitert

Münster. Die Bundesregierung muss einem Friedensaktivisten keine Auskünfte über die Vorgänge auf dem US-Militärflughafen Ramstein erteilen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies am Dienstag die Klage eines Mannes aus Kaiserslautern als unzulässig zurück. Er wollte vom Verteidigungsministerium wissen, ob und in welchem Umfang von dem Stützpunkt Einsätze in Krisengebieten gesteuert werden. Als Einzelner sei er von den von ihm aufgeworfenen Fragen nicht persönlich betroffen und daher nicht klagebefugt, erklärten die Richter. Die Anwälte des Klägers kündigten an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Eine Revision ließ das Gericht zu. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.11.2014, Seite 2, Inland

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