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Vom Vorsatz des Sportlers

Berlin. Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB), Michael Vesper, hat sich gegenüber Sport Bild (Mittwoch) zum geplanten Antidopinggesetz der Bundesregierung geäußert. Er sieht teure Klagen auf die Sportverbände zukommen. Mit dem Inkrafttreten werde es »wahrscheinlich«, dass Sportler zunächst von der Sportgerichtsbarkeit gesperrt, anschließend aber von einem ordentlichen Gericht freigesprochen würden. Im staatlichen Verfahren gelte die Unschuldsvermutung, »der Richter muss von der Schuld und vom Vorsatz des Sportlers überzeugt sein«. Wer nach Ablauf einer Sperre freigesprochen werde, sei »versucht, Schadenersatz einzuklagen«. (sid/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.10.2014, Seite 16, Sport

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