-
16.10.2014
- → Sport
Vom Vorsatz des Sportlers
Berlin. Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB), Michael Vesper, hat sich gegenüber Sport Bild (Mittwoch) zum geplanten Antidopinggesetz der Bundesregierung geäußert. Er sieht teure Klagen auf die Sportverbände zukommen. Mit dem Inkrafttreten werde es »wahrscheinlich«, dass Sportler zunächst von der Sportgerichtsbarkeit gesperrt, anschließend aber von einem ordentlichen Gericht freigesprochen würden. Im staatlichen Verfahren gelte die Unschuldsvermutung, »der Richter muss von der Schuld und vom Vorsatz des Sportlers überzeugt sein«. Wer nach Ablauf einer Sperre freigesprochen werde, sei »versucht, Schadenersatz einzuklagen«. (sid/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
