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Handelte BKA-Chef gegen das Gesetz?

Berlin. Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, hätte das Innenministerium einem Gutachten zufolge nicht über Erkenntnisse der Ermittlungen im Fall des damaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy unterrichten dürfen. Zu diesem Ergebnis kommt laut dem aktuellen Spiegel der Freiburger Staatsrechtler Ralf Poscher im Auftrag des Edathy-Untersuchungsausschusses. Die Information sei ein Eingriff in Edathys »Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung« gewesen. Ein weiteres Gutachten des Bochumer Kriminologen Thomas Feltes beanstandet hingegen den Datenaustausch des BKA nicht, schreibt Spiegel.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.09.2014, Seite 5, Inland

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