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Gericht muß bei Deal Angeklagten belehren

Karlsruhe. Ein Angeklagter im Strafverfahren muß schon vor seiner Zustimmung zu einem Deal über die Folgen belehrt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit am Mittwoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben. Ein 2012 vom Landgericht Berlin wegen Drogenkriminalität zu sechs Jahren Haft verurteilter Straftäter war mit seiner Verfassungsbeschwerde erfolgreich.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.09.2014, Seite 5, Inland

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