Zum Inhalt der Seite

Ermahnung zur Geduld

Ja, es ist wahr, wir folgen den Vorangegangnen nach.
Aber, Freund Hein, daß eines klar ist: Ruuich! Gemaach! Gemaach!

Gevattrin Tod, ich hab bei Ihnen keine Schulden.
So wollen Sie sich – »stirbgefälligst!« – noch gedulden.

Wer »zeitnah« sagt, hat jedes Zeitgefühl verloren.
Wir warten lieber noch, bis wir bei Ihnen schmoren.
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 11.09.2014, Seite 13, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!