Zum Inhalt der Seite

Hinrichtungen und Verschleppungen

In zwei Orten der ostsyrischen Provinz Deir Ezzor haben Kämpfer der Gruppierung »Islamischer Staat« (IS) fünf Zivilisten hingerichtet und anschließend an Strommasten auf zentralen Plätzen aufgehängt. Die Verbrechen geschahen bereits Ende August in Al-Muhassan und Dschadid Ekeidat, wie die syrische Nachrichtenagentur SANA unter Berufung auf Einwohner meldete. Die Männer hätten sich offenbar nicht den religiösen Anordnungen ihrer Mörder gefügt. Man habe sie der »Ungläubigkeit« angeklagt, getötet und zur öffentlichen Abschreckung aufgehängt.

Der kanadische Rundfunk berichtete am Mittwoch, daß drei kanadische Gotteskrieger in die Entführung von zwei US-Journalisten involviert gewesen seien. Die Männer hätten die Reporter Theo Curtis und Matt Schrier gezwungen, ihnen die Paßwörter zu ihren Computern zu geben. Dann hätten sie deren Bankkonten geplündert. Außerdem sollen sie sich als die Journalisten ausgegeben und an deren Familien geschrieben haben. Die beiden Journalisten waren gemeinsam zwischen 2012 und 2013 in Gefangenschaft der Al-Nusra-Front, bei der die drei Kanadier mitkämpften. Schrier sei die Flucht gelungen, Curtis wurde kurz nach der Ermordung des US-Journalisten James Foley durch Vermittlung Katars freigelassen. Nach kanadischen Regierungsangaben sollen sich 130 Kanadier als Gotteskrieger in Syrien und im Irak aufhalten. Die wirkliche Zahl dürfte bedeutend höher sein.
Anzeige


Wie dpa am Donnerstag meldete, hat IS im Norden des Iraks das Dorf Tel Ali westlich von Kirkuk gestürmt und mindestens 50 Männer verschleppt. Nach Angaben der Nachrichtenseite Al-Mada war die Entführung ein Racheakt, nachdem Bewohner des Dorfes eine Fahne des »Islamischen Staates« verbrannt hatten. (kl)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 05.09.2014, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

                                                                                       Kinderbeilage