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Gerüstbauer erhalten Mindestlohn

Berlin. Die gut 20000 Gerüstbauer in Deutschland erhalten ab dem 1. September einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 10,25 Euro. Diese Regelung gilt auch in nichttarifgebundenen Betrieben, denn der bereits im Februar vereinbarte Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Am 1. Mai 2015 steigt die Lohnuntergrenze noch einmal leicht an - auf dann 10,50 Euro. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.09.2014, Seite 2, Inland

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