Zum Inhalt der Seite

Nur ver.di bei ERGO vorschlagsberechtigt

Berlin. Für den Aufsichtsrat des Versicherungsunternehmens ERGO Beratung und Vertrieb AG ist ver.di die allein vorschlagsberechtigte Gewerkschaft. Wie ver.di am Freitag mitteilte, habe dies das Amtsgericht Düsseldorf entschieden und den Anspruch der sogenannten Neuen Assekuranz Gewerkschaft (NAG) auf Berücksichtigung bei der Benennung der externen Aufsichtsratsmitglieder auf Beschäftigtenseite abgewiesen. Demnach konnte die NAG nach Auffassung des Gerichts nicht darlegen, daß ihr dieses gewerkschaftliche Vorschlagsrecht zustehe. In der Begründung verweise die Kammer darauf, daß es für eine Gewerkschaft »insbesondere darauf ankommt, daß es sich um eine tariffähige Vereinigung handelt«. (jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 02.09.2014, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

                                                                                       Kinderbeilage