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Nur ver.di bei ERGO vorschlagsberechtigt

Berlin. Für den Aufsichtsrat des Versicherungsunternehmens ERGO Beratung und Vertrieb AG ist ver.di die allein vorschlagsberechtigte Gewerkschaft. Wie ver.di am Freitag mitteilte, habe dies das Amtsgericht Düsseldorf entschieden und den Anspruch der sogenannten Neuen Assekuranz Gewerkschaft (NAG) auf Berücksichtigung bei der Benennung der externen Aufsichtsratsmitglieder auf Beschäftigtenseite abgewiesen. Demnach konnte die NAG nach Auffassung des Gerichts nicht darlegen, daß ihr dieses gewerkschaftliche Vorschlagsrecht zustehe. In der Begründung verweise die Kammer darauf, daß es für eine Gewerkschaft »insbesondere darauf ankommt, daß es sich um eine tariffähige Vereinigung handelt«. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.09.2014, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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