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Aus: Ausgabe vom 16.08.2014, Seite 4 / Inland

Gericht: Register von Bafin rechtens

Frankfurt am Main. Die Finanzaufsicht Bafin darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt die Daten von Anlageberatern in ihrem »Mitarbeiter- und Beschwerderegister« speichern. Ein Anspruch auf Löschung bestünde nicht. Das Gericht wies nach Angaben vom Freitag die Klagen von sechs Anlageberatern und Vertriebsbeauftragten ab. Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde nicht verletzt, weil die Daten der Betroffenen nicht ohne ihr Wissen und nicht ohne eine nähere Zweckbestimmung erfaßt würden. Außerdem seien die Angaben nicht aussagekräftig genug, um ein Mitarbeiterprofil zu erstellen. Die Datei war als Reaktion auf die Finanzkrise im November 2012 eingerichtet worden. Darin werden Anlageberater und Vertriebsbeauftragte geführt. Ziel ist es, besser vor Falschberatung zu schützen. (dpa/jW)