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1. Mai: junge Welt-Aktionstag
Praktisch kann jeder diese Ausgabe der jungen Welt beim Aktionsbüro bestellen (aktionsbuero@jungewelt.de). Gerne können Sie Ihre Zeitungen auch telefonisch anfordern und sich bei der Gelegenheit von den Kollegen im Aktionsbüro beraten lassen (030/536355-50). Wir liefern dann die gewünschte Zahl am Mittwoch, den 30. April, an einen Kiosk oder ab 500 Exemplaren auch nach Hause. Und wenn Sie nicht alleine verteilen wollen, helfen wir gerne dabei, andere Leserinnen und Leser aus Ihrer Umgebung zu finden, die mitmachen. Auch bei dieser Aktion zählt vor allem der Gedanke, daß man gemeinsam sehr viel erreichen kann. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! Bitte beachten Sie aber, daß Ihre Bestellung bis zum 17. April bei uns eingegangen sein muß, damit wir den logistischen Aufwand meistern können.
Aktionsbüro
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
