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Urteil: Kündigung und Dumpinglohn

Kiel. Ein Streit um Lohn berechtigt Beschäftigte nicht, die Arbeit zu verweigern. Es droht eine außerordentliche Kündigung. Über eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein informierte die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins am Mittwoch. Ein Mitarbeiter sollte in vierzig nahezu identischen Häusern Bodenbelag verlegen. Die Vergütung sollte nach Akkordsatz erfolgen. Nach zwei Tagen Arbeit rechnete der Mann sich seinen Durchschnittsstundenlohn aus und kam auf einen Betrag von 7,86 Euro brutto. Daraufhin forderte er vom Geschäftsführer einen angemessenen Stundenlohn für die Baustellen oder aber einen anderen Einsatzort. Der Geschäftsführer weigerte sich, darauf einzugehen. Als der Mann daraufhin die Arbeit einstellte, wurde er fristlos gekündigt. Nachdem das Arbeitsgericht Elmshorn einer Kündigungsschutzklage noch stattgegeben hatte, hob das Landesarbeitsgericht diese Entscheidung auf.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.03.2014, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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