-
08.03.2014
- → Inland
BGH schützt Anwälte vor Überwachung
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Rechtsanwälten vor Abhörmaßnahmen gestärkt. Aufzeichnungen von Telefonaten mit einem Terrorverdächtigen müßten unverzüglich gelöscht werden, so ein am Freitag veröffentlichter Beschluß. In dem Fall hatte der Anwalt dem Beschuldigten angeboten, ihn als Verteidiger zu vertreten. Die Telefonate waren bei der Überwachung des Verdächtigen automatisch aufgezeichnet worden. Daß zur Zeit des Gesprächs noch kein Mandatsverhältnis bestand, sei unerheblich, erklärte der BGH. Ein Beschuldigter bringe jedem Anwalt »das Vertrauen entgegen, daß der Inhalt dieser Gespräche vertraulich behandelt« werde.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
