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Schweiz stellt Exporte über Menschenrechte

Bern. Schweizer Waffen dürfen künftig in Länder exportiert werden, in denen Menschenrechte verletzt werden. Begründet wurde das mit einer angeblich schwierigen Lage Schweizer Rüstungsbetriebe. Der Nationalrat genehmigte am Donnerstag in Bern eine entsprechende Lockerung der gesetzlichen Regeln mit 94 zu 93 Stimmen. Die Regierung muß nun die Kriegsmaterialverordnung anpassen. Bislang dürfen Waffen nicht in Länder geliefert werden, in denen »Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden«. Künftig sind Exporte nur verboten, wenn ein hohes Risiko besteht, daß die Waffen für Menschenrechtsverletzungen benutzt werden. Die alte Regelung habe schweizerische Unternehmen gegenüber der Konkurrenz benachteiligt, erklärten Befürworter der Waffenlieferungen. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.03.2014, Seite 1, Ausland

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