-
06.03.2014
- → Inland
Revision in der »Causa Wulff«
Hannover. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Revision gegen den Freispruch im Korruptionsprozeß gegen den Exbundespräsidenten Christian Wulff eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch. Damit muß sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Vorwürfen gegen Wulff befassen. Das Landgericht Hannover hatte Wulff am Donnerstag vergangener Woche vom Vorwurf der Vorteilsannahme und den mitangeklagten Filmmanager David Groenewold vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen. In dem Prozeß ging es um von Groenewold übernommene Kosten von rund 700 Euro für einen München-Besuch des Ehepaares Wulff im September 2008. Die Revision kommt nicht überraschend. Generalstaatsanwalt Frank Lüttig hatte dies schon im Dezember angekündigt.(AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
