4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 04.03.2014, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Gegen Ausnahmen beim Mindestlohn

Berlin. Die »Arbeitnehmergruppe« der CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich gegen zu viele Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn aus. Diese seien verfassungsrechtlich »ein äußerst riskantes Manöver«. Dies geht aus einem Positionspapier der Abgeordneten hervor, aus dem die Süddeutsche Zeitung am Montag auf ihrer Internetseite zitierte. Demnach widerspreche ein Ausschluß von Studenten und Rentnern dem Gleichheitsgrundsatz. Es sei lebensfern zu behaupten, daß für diese Personengruppe Einkünfte aus einem Zusatzjob nicht wichtig für den Lebensunterhalt seien. Praktikanten sollen allerdings weiterhin ausgenommen bleiben, und für junge Menschen wird eine »Taschengeldklausel« vorgeschlagen.

(jW)

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