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Bilderverbot

Hamburg. Der Suchmaschinenbetreiber Google darf sechs heimlich aufgenommene Bilder von einer privaten Sexparty des Exmotorsportbosses Max Mosley nicht weiter verbreiten. Der Konzern müsse es künftig unterlassen, die Fotos aus einem Video mit Prostituierten in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten den 73jährigen schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig anzeigt, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich.

In diesem besonderen Fall sei nicht vorstellbar, daß die Bilder in irgendeinem Kontext zulässig veröffentlicht werden könnten, betonte Käfer. Ausnahmsweise werde daher allgemein die Verbreitung der Fotos untersagt – und nicht, wie sonst bei ähnlichen Verfahren üblich, das Verbot auf einen bestimmten Kontext oder einen bestimmten Link beschränkt.
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Mosley hat bisher Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Über die Google-Suchergebnisse seien die Bilder aber immer wieder neu verbreitet worden, sagte Käfer. Der Konzern habe sich auch nicht bemüht, etwa eine Filtersoftware zu entwickeln, um künftige Rechtsverstöße zu vermeiden.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.01.2014, Seite 16, Sport

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