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Aus: Ausgabe vom 22.01.2014, Seite 12 / Feuilleton

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Die Bezeichnung »durchgeknallte Frau« kann ehrverletzend und nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß entschieden. Die Richter gaben damit teilweise der ehemaligen Fürther Landrätin Gabriele Pauli, die einmal der CSU angehört hat, recht. Pauli hatte gegen Äußerungen in einem Beitrag von Bild.de von 2007 geklagt, in dem es um Fotos von Pauli in Latex-Handschuhen ging. Paulis weitergehende Beschwerde, mit der sie sich unter anderem gegen die Bezeichnung »Domina-Posen« verwahren wollte, scheiterte jedoch. (dpa/jW)

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