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Raubkunst: Kritik an Vorstoß zu Verjährung

München. Kunstrechtsexperten haben die Bundesratsinitiative des bayerischen Justizministers Winfried Bausback (CSU) zu Verjährungsfristen für die Rückgabe von sogenannter NS-Raubkunst kritisiert. »Das hilft den Betroffenen nicht weiter«, sagte die Rechtsanwältin Sabine Rudolph dem Focus (Montagausgabe). Rechtsanwalt Markus Stötzel, der mehrere Erbenfamilien vertritt, sagte dem Magazin: »In der Praxis wird die Gesetzesänderung keine Bedeutung haben.« Bausback will eine Verjährung ausschließen, wenn der derzeitige Besitzer von Raubkunst »bösgläubig« war – also gewußt hat, daß ein Kunstwerk geraubt wurde. Die Anwälte halten die Beweislage in solchen Fällen für schwierig. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.01.2014, Seite 5, Inland

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