-
10.01.2014
- → Feminismus
Geldstrafe wegen Schleiertragens
Paris. Wegen Tragens eines Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit ist eine junge Frau in Frankreich zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt worden. Außerdem verhängte das Gericht in Versailles am Mittwoch eine einmonatige Bewährungsstrafe gegen die zum Islam konvertierte 20jährige, weil sie sich gegen eine Polizeikontrolle gewehrt und dabei die Beamten beschimpft hatte.
Der Vorfall hatte im Juli im Pariser Vorort Trappes zu schweren Krawallen geführt. Hunderte Menschen belagerten das Polizeirevier der Stadt, warfen mit Steinen, zündeten Mülltonnen und Autos an. Die Polizei setzte Tränengas und Gummigeschosse ein. Mehrere Menschen wurden festgenommen, darunter der Mann der Frau, ein ebenfalls konvertierter Franzose. (AFP/jW)
Der Vorfall hatte im Juli im Pariser Vorort Trappes zu schweren Krawallen geführt. Hunderte Menschen belagerten das Polizeirevier der Stadt, warfen mit Steinen, zündeten Mülltonnen und Autos an. Die Polizei setzte Tränengas und Gummigeschosse ein. Mehrere Menschen wurden festgenommen, darunter der Mann der Frau, ein ebenfalls konvertierter Franzose. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feminismus