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Drei-Prozent-Hürde auf dem Prüfstand

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hegt Vorbehalte gegen die neue Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen in Deutschland. Es bestehe weitgehende Einigkeit darüber, daß bei einer Europawahl jede Sperrklausel einen Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien darstelle, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Mittwoch in Karlsruhe. Dem Gericht liegen die Klagen mehrerer kleiner Parteien und von mehr als 1000 Bürgern gegen die seit Oktober geltende Klausel vor.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.12.2013, Seite 2, Inland

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