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Aus: Ausgabe vom 19.12.2013, Seite 5 / Inland

BGH erschwert Rekommunalisierung

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die zügige Umsetzung von Rekommunalisierungen ausgebremst. Städte und Landkreise können Stromnetze nach dem Ablauf von Konzessionen für private Stromversorger nicht ohne weiteres wieder selbst übernehmen. Sie müssen die Netzvergabe vielmehr transparent ausschreiben und dürfen Mitbewerber dabei »nicht diskriminieren«. Der BGH in Karlsruhe gab das am Mittwoch bekannt, entschieden wurde bereits am Vortag. Konkret scheiterten damit die Stadt Heiligenhafen sowie umliegende 36 Gemeinden in Schleswig-Holstein, weil sie die Konzessionen nicht korrekt ausgeschrieben hatten. Bis 2016 werden über 2000 Netzverträge mit privaten Energieversorgern auslaufen. (dpa/jW)

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