Zum Inhalt der Seite

BGH erschwert Rekommunalisierung

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die zügige Umsetzung von Rekommunalisierungen ausgebremst. Städte und Landkreise können Stromnetze nach dem Ablauf von Konzessionen für private Stromversorger nicht ohne weiteres wieder selbst übernehmen. Sie müssen die Netzvergabe vielmehr transparent ausschreiben und dürfen Mitbewerber dabei »nicht diskriminieren«. Der BGH in Karlsruhe gab das am Mittwoch bekannt, entschieden wurde bereits am Vortag. Konkret scheiterten damit die Stadt Heiligenhafen sowie umliegende 36 Gemeinden in Schleswig-Holstein, weil sie die Konzessionen nicht korrekt ausgeschrieben hatten. Bis 2016 werden über 2000 Netzverträge mit privaten Energieversorgern auslaufen. (dpa/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 19.12.2013, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!