Zum Inhalt der Seite

Geldstrafe für NPD-Abgeordneten

Ueckermünde. Das Amtsgericht Ueckermünde (Kreis Vorpommern-Greifswald) hat den NPD-Landtagsabgeordneten Tino Müller zu einer Geldstrafe von 2 100 Euro verurteilt, weil er gegen das Landespressegesetz verstoßen hat. »Wenn ich entscheide, eine Zeitschrift herauszugeben, muß ich mich auch mit den gesetzlichen Bestimmungen befassen«, sagte Richterin Daniela Lieschke am Dienstag. Der 35jährige hatte zweimal als verantwortlicher Redakteur des rechtsextremen Uecker-Randow-Boten fungiert, obwohl er das wegen der strafrechtlichen Immunität eines Abgeordneten nicht durfte. Müller schwieg vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 19.12.2013, Seite 15, Medien

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!