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BGH: Commerzbank war zu gierig

Karlsruhe. Eine Bank darf ihren Kunden keine überhöhten Preise für die nachträgliche Ausstellung eines Kontoauszugs berechnen. Mit dieser Entscheidung folgte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag dem Urteil der Vorinstanz zugunsten von Verbraucherschützern. Die Revision der konkret betroffenen Commerzbank wurde zurückgewiesen. Die zweitgrößte deutsche Bank verlangte bisher 15 Euro für einen länger zurückliegenden Kontoauszug.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.12.2013, Seite 9, Kapital & Arbeit

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