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Oppositionsrechte angemahnt

Berlin. Der Verfassungsrichter Peter Müller hat die Bundestagsfraktionen ermahnt, die Rechte der Opposition zu stärken. Ihr müßten etwa die parlamentarischen Kontrollinstrumente zugänglich sein, sagte der frühere saarländische Ministerpräsident der Welt am Sonntag. »Das gilt beispielsweise auch für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.« Da Union und SPD eine große Koalition bilden, kommt die Opposition von Linken und Grünen nur auf 20 Prozent der Sitze im Bundestag. Auf Antrag eines Viertels der Abgeordneten muß ein Untersuchungsausschuß eingesetzt werden. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.12.2013, Seite 4, Inland

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