-
12.12.2013
- → Feuilleton
In der Regel
Es ist vollbracht. Nein, die private Verwertungsfirma GEMA, die immer so auftritt, als wäre sie ein Amt, hat sich zwar nicht mit YouTube geeinigt, aber mit den Musikveranstaltern. Besonders die Berliner Clubs hatten sich besonders besorgt gezeigt über die schon seit längerem geplante Tarifreform. Nun haben die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Die neuen Vereinbarungen sollen »in der Regel« zu moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, teils aber auch zu deutlichen Entlastungen führen, teilte die Bundesvereinigung mit. Die Zahlungen an die GEMA richten sich nach der Größe der Veranstaltungsfläche und dem Eintrittsgeld.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feuilleton
