Zum Inhalt der Seite

Slogan bleibt Volkseigentum

Leipzig. Die »Heldenstadt« hat sich in der Kontroverse um den ’89er Schlachtruf »Wir sind das Volk« durchgesetzt. Zwei Mitglieder einer rechten »Reichsbürgerpartei« aus Schleswig-Holstein hatten den Spruch der Montagsdemonstranten mit dem Zusatz »WSDV« markenrechtlich schützen lassen. Leipzigs Verwaltung hatte daraufhin Einspruch eingelegt. Dem sei das Marken- und Patentamt nun gefolgt, so die Stadtverwaltung. Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) erklärte nicht ohne Pathos, er sei froh, daß nach diesem Streit nun Klarheit herrsche: »Jetzt steht fest, daß dieser so entscheidende Satz denen gehört, die ihn in die Welt getragen haben: dem Volk«, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Allerdings gilt noch eine einmonatige Beschwerdefrist. (sbo)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2013, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!