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Fall Barschel: Muß BND Archive öffnen?

Leipzig. 26 Jahre nach dem Tod des einstigen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel prüft das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch, ob der Bundesnachrichtendienst seine Archive vorzeitig öffnen und Einblick in die Barschel-Akten gewähren muß. Geklagt hatte der Bild-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure. Der Journalist möchte herausfinden, welche Rolle der BND in der Affäre spielte, da sich angeblich ein Mitarbeiter des Geheimdienstes zum Zeitpunkt von Barschels ungeklärtem Tod in dessen Hotel »Beau Rivage« in Genf aufhielt. Dort war Barschel im Oktober 1987 tot in einer Badewanne gefunden worden. Der CDU- Politiker war wenige Tage zuvor wegen der Affäre um schmutzige Wahlkampfaktionen gegen Oppositionsführer Björn Engholm (SPD) zurückgetreten. Das Bundesarchivgesetz sieht eine generelle Öffnung erst nach 30 Jahren vor. Die Anfrage zu den Barschel-Akten wies der BND nach Angaben von Saures Anwalt Christoph Partsch mit Verweis auf zu viel Verwaltungsaufwand zurück. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.11.2013, Seite 5, Inland

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