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Aus: Ausgabe vom 19.11.2013, Seite 5 / Inland

Verfahren gegen Bischof eingestellt

Hamburg/Limburg. Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung vorläufig eingestellt. Als Auflage muß der Kirchenmann 20000 Euro zahlen, wie das für Presseauskünfte zuständige Oberlandesgericht Hamburg am Montag mitteilte. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er nach Auffassung der Ermittler im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien falsche Angaben gemacht hat. (dpa/jW)

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