Zum Inhalt der Seite

Übungsflugzeug mit Rakete beschossen

Lübeck/Putlos. Bei einer Schießübung der Bundeswehr in Ostholstein im Jahr 2011 hat ein Soldat eine »Stinger«-Rakete statt auf eine Übungsdrohne auf ein bemanntes Flugzeug gefeuert. Bei dem Zwischenfall auf dem Truppenübungsplatz Putlos verfehlte das Geschoß das Flugzeug. Der damals diensthabende Feldwebel mußte sich am Freitag vor dem Oldenburger Amtsgericht wegen gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr verantworten. Das Gericht stellte das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldbuße ein. (dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 23.09.2013, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!