Zum Inhalt der Seite

Keine Medizin

Nikotinhaltige Flüssigkeiten für rauchfreie E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag entschieden. Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten (vergl. jW vom 15.3.) sind damit nicht strafbar. Das Gericht wies in drei Verfahren die Rechtsauffassungen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück. (dpa/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 18.09.2013, Seite 12, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen