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04.09.2013
- → Inland
Kindsmörder behält Folterentschädigung
Frankfurt/Main. Der hoch verschuldete, zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder Magnus Gäfgen darf die 3000 Euro Entschädigung behalten, die er vom Land Hessen wegen einer illegalen Folterandrohung bekommt. Das habe das Amtsgericht Frankfurt entschieden, wie der zuständige Richter Roland Glöckner am Dienstag sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der Frankfurter Rundschau vom Dienstag. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Gäfgens Insolvenzverwalter könne beim Landgericht auf Auszahlung des Geldes klagen oder beim Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde einlegen.
Das Amtsgericht stützt sich bei der Entscheidung auf die Auffassung des OLG, wonach es sich bei der Entschädigung um einen unpfändbaren und damit nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Anspruch handele. Die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hatte die 3000 Euro an Gäfgens Insolvenzverwalter weitergeleitet, woraufhin dessen Verteidiger Einspruch eingelegt hatte.
Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet. Die Polizei hatte dem Entführer im Verhör Folter angedroht, um das Versteck des Jungen zu erfahren. Daß dieser schon tot war, wußten der frühere Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und sein Vernehmungsbeamter zu diesem Zeitpunkt nicht. Die Beamten waren wegen Nötigung verurteilt worden.
(dpa/jW)
Das Amtsgericht stützt sich bei der Entscheidung auf die Auffassung des OLG, wonach es sich bei der Entschädigung um einen unpfändbaren und damit nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Anspruch handele. Die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hatte die 3000 Euro an Gäfgens Insolvenzverwalter weitergeleitet, woraufhin dessen Verteidiger Einspruch eingelegt hatte.
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Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet. Die Polizei hatte dem Entführer im Verhör Folter angedroht, um das Versteck des Jungen zu erfahren. Daß dieser schon tot war, wußten der frühere Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und sein Vernehmungsbeamter zu diesem Zeitpunkt nicht. Die Beamten waren wegen Nötigung verurteilt worden.
(dpa/jW)
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