Zum Inhalt der Seite

Kindsmörder behält Folterentschädigung

Frankfurt/Main. Der hoch verschuldete, zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder Magnus Gäfgen darf die 3000 Euro Entschädigung behalten, die er vom Land Hessen wegen einer illegalen Folterandrohung bekommt. Das habe das Amtsgericht Frankfurt entschieden, wie der zuständige Richter Roland Glöckner am Dienstag sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der Frankfurter Rundschau vom Dienstag. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Gäfgens Insolvenzverwalter könne beim Landgericht auf Auszahlung des Geldes klagen oder beim Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde einlegen.

Das Amtsgericht stützt sich bei der Entscheidung auf die Auffassung des OLG, wonach es sich bei der Entschädigung um einen unpfändbaren und damit nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Anspruch handele. Die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hatte die 3000 Euro an Gäfgens Insolvenzverwalter weitergeleitet, woraufhin dessen Verteidiger Einspruch eingelegt hatte.
Anzeige

Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet. Die Polizei hatte dem Entführer im Verhör Folter angedroht, um das Versteck des Jungen zu erfahren. Daß dieser schon tot war, wußten der frühere Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und sein Vernehmungsbeamter zu diesem Zeitpunkt nicht. Die Beamten waren wegen Nötigung verurteilt worden.

(dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 04.09.2013, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!