Zum Inhalt der Seite

Erster Eilantrag auf Kita-Platz erfolglos

Stuttgart. Einen Monat nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kleinkinder gibt es im Südwesten eine erste juristische Entscheidung: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Eilantrag von Eltern eines zweijährigen Kindes gegen die Landeshauptstadt abgelehnt. Die Eltern forderten einen Kita-Platz für acht Stunden täglich, teilte das Gericht am Freitag in Stuttgart mit. Das Gericht begründete seien bereits am 22. August erfolgten Beschluß damit, daß keine Dringlichkeit vorliege. Die Eltern hatten ihre Tochter bereits in einer privaten Kita versorgt. Deshalb sei der Betreuungsbedarf vorläufig gedeckt. Nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz bisher kaum zu Klagen geführt. »Ich schätze, es gibt bundesweit bisher nicht mehr als 50 Klagen«, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der Bild-Zeitung. (dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 31.08.2013, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!