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Whistleblower-Preis für Edward Snowden

Nach Bradley Manning 2011 wird in diesem Jahr mit Edward J. Snowden in Berlin erneut ein US-Amerikaner mit dem Whistleblower-Preis ausgezeichnet. Er hat als Mitarbeiter der National Security Agency (NSA) die massenhafte und verdachtsunabhängige Ausforschung und Speicherung von E-Mails, IP-Adressen sowie von Telefon- und anderen Kommunikationsdaten durch US- und andere westliche Geheimdienste öffentlich gemacht. Die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) vergibt den Whistleblower-Preis seit 1999 zusammen mit der Juristenorganisation IALANA (International Association of Lawyers Against Nuclear Arms). In diesem Jahr beteiligt sich erstmalig die Antikorruptionsorganisa­tion Transparency International an der Ehrung.

»Edward Snowden nimmt den Preis dankend an«, teilte das Preiskomitee im Vorfeld mit, er müsse allerdings in Abwesenheit verliehen werden. Snowden genießt in Rußland politisches Asyl, die USA wollen ihm den Prozeß machen und verlangen seine Überstellung. »Edward Snowden hat mit der Weitergabe der Informationen trotz Kenntnis der aktuellen strafrechtlichen Verfolgung von Whistleblowern im Sicherheitsbereich schwerwiegende Nachteile für sich persönlich in Kauf genommen«, erinnern VDW und IALANA in ihrer Begründung. Weiter heißt es dort: »Das FBI hat am 14. Juni 2013 Strafanzeige gegen Snowden erstattet. Ihm wird – bisher – Diebstahl von Regierungseigentum, widerrechtliche Weitergabe geheimer Informationen sowie Spionage vorgeworfen. Damit droht ihm eine Gefängnistrafe von 30 Jahren. Die USA haben seine Auslieferung zunächst bei der chinesischen und dann bei der russischen Regierung beantragt. (…) Seine Freiheit und seine bürgerliche Existenz sind dauerhaft bedroht. (…) Der US-Bürger Edward Snowden hat mit seinem Whistleblowing Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten einen großen Dienst erwiesen. Deshalb sollten EU-Staaten wie Deutschland und andere darum wetteifern, ihn aufzunehmen und zu schützen: Aus Überzeugung, aber auch aus Dankbarkeit.« (jW)


Vollständiger Wortlaut der Jury-Begründung: www.kurzlink.de/­whistleblowerpreis

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.08.2013, Seite 3, Schwerpunkt

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