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Aus: Ausgabe vom 23.08.2013, Seite 1 / Inland

Verfassungsklage wegen Solizuschlag

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht soll über die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags befinden. Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts setzte nach eigenen Angaben vom Donnerstag ein Klageverfahren zu dieser Frage aus und entschied, beim Bundesverfassungsgericht dazu eine Entscheidung einzuholen. Die Karlsruher Richter sollen die Frage prüfen, ob die Regelungen im Solidaritätszuschlaggesetz verfassungswidrig sind. Es sei kein Grund dafür zu erkennen, daß der Solidaritätszuschlag wegen der verschiedenen Anrechnungsvorschriften bei der Festsetzung der Einkommensteuer bei gleichen Sachverhalten in unterschiedlicher Höhe ausfalle. Damit verstoße die Regelung gegen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz, erklärte das Gericht. (Reuters/jW)