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Doping: Namen nennen erlaubt

Berlin. Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gibt es keine datenschutzrechtlichen Gründe, die gegen eine Veröffentlichung des unlängst vorgelegten Doping-berichts sprechen. Schaar sagte dem MDR, daß der Offenlegung von Namen nichts im Weg stehe, wenn es sich um Verantwortliche in amtlicher Funktion, Verbandsvertreter oder Spitzensportler handelt und die Vorwürfe erhärtet wurden. Anfang Juli war Schaar vom Bundesinnenministerium befragt worden, ob die Veröffentlichung bestimmter personenbezogener Angaben unbedenklich sei. Schaar erklärte schon da, eine Veröffentlichung sei bedenkenlos möglich. »Ich begreife Datenschutz nicht als Decke, die über Versäumnisse der Vergangenheit gebreitet werden darf«, schrieb Schaar in seinem Blog. Es müsse ein angemessener Ausgleich zwischen dem Recht des einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung und dem Interesse der Öffentlichkeit gefunden werden. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.08.2013, Seite 5, Inland

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