4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 06.08.2013, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Tarifbindung auch im Handwerk nötig

Düsseldorf. Mit »Mitgliedschaften ohne Tarifbindung« bieten Handwerksinnungen den Betrieben die Möglichkeit einer Mitgliedschaft und der daraus resultierenden Vorteile, befreien sie gleichzeitig jedoch von der Pflicht, mit der Innung abgeschlossene Tarifverträge zu übernehmen. Ein am 1. August von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung vorgestelltes Rechtsgutachten zeigt, daß diese Praxis gegen geltendes Recht verstößt. Der Verfasser des Gutachtens, Winfried Kluth, u.a. Vorsitzender des Instituts für Kammerrecht e.V., kommt zu dem Ergebnis, daß dies »zu einer grundlegenden Änderung der Mitgliedschaftsstruktur führen würde und deshalb mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar ist.« Dazu erklärte Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied, in Berlin: »Tarifverträge nicht übernehmen zu müssen, hat die Tariflandschaft im Handwerk nachhaltig geschwächt.« (jW)

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